Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
Die ständige Kommission für gute wissenschaftliche Praxis am KIT ist durch den Senat bestellt. Ihr gehören folgende Personen an (zu den erweiterten Regelungen, siehe Satzung):
- Eine externe Person mit der Befähigung zum Richteramt als Vorsitzende/r
- Vier Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Eine akademische Mitarbeiterin bzw. ein akademischer Mitarbeiter
- Eine Doktorandin bzw. ein Doktorand
- Ständige Gäste: Ombudspersonen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, am KIT beschäftigte Person mit Befähigung zum Richteramt
Die Mitglieder und Gäste der Kommission sowie ihre Stellvertretungen, zu Verfahren hinzugezogene Sachverständige u.a. mit dem Verfahren betrauten Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis hat laut Satzung folgende Aufgaben:
- Beratung des KIT-Senats bei Weiterentwicklung der guten wissenschaftlichen Praxis am KIT
- Untersuchung von Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (Hauptverfahren; die Untersuchung im Vorverfahren übernehmen die Ombudspersonen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis)
Das Verfahren bei Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis ist in Teil II der Satzung ausführlich beschrieben.
Die Arbeit der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis wird organisatorisch durch das Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze unterstützt.
Ihre Ansprechpartnerin
Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und ethische Grundsätze
+49 721 608-25241valerie boda ∂ kit edu211303 Campus Nord