Gute wissenschaftliche Praxis für Young Scientists

Auf die Einhaltung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis in der Promotions- und Postdoc-Phase wird in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT ein besonderes Augenmerk gelegt. Dabei geht es nicht nur darum, dass das erlernte Wissens zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im eigenen Forschungsprozess angewendet wird. Auch die Betreuung und Förderung der Young Scientists ist eine explizite Anforderung der Regelungen zur guten wissenschaftlichen Praxis:

Zu Konflikten oder Streitfällen in der Promotionsphase können Promovierende und Betreuende gleichermaßen die vier zuständigen Ombudspersonen ansprechen.