Allgemeine Grundsätze

Zu den allgemeinen Grundsätzen Guter wissenschaftlicher Praxis (vgl. § 2 Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT) zählen insbesondere:

  • Wissenschaftliches Arbeiten lege artis (= „nach den Regeln der Kunst“), d.h. mit fachspezifischen Standards und etablierten bzw. sehr gut beschriebenen Methoden.
  • Forschung ergebnisoffen durchzuführen.
  • Einen kritischen Diskurs innerhalb der engeren (eigene Arbeitseinheit) und weiteren wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.
  • Resultate immer fair, transparent, vollständig und unvoreingenommen zu dokumentieren.
  • Alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln.
  • Uneingeschränkte Gewissenhaftigkeit und Ehrlichkeit bei der Ermittlung wissenschaftlicher Sachverhalte und unbedingte Redlichkeit in der Zuweisung von Ideen und Ergebnisse zu deren Urhebern in Vergangenheit und Gegenwart.
  • Respekt gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Studierenden, Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt.
Forschung, Promotion, Postdoc, Studium & Lehre

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GWP-Bereiche
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Konkrete Verdachtsmomente wissenschaftlichen Fehlverhaltens müssen laut Satzung gemeldet werden!

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