Fehlverhalten melden
Liegt ein Verdacht auf (schweres) wissenschaftliches Fehlverhalten vor, sind die lokalen Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die zentrale Ombudsperson der Helmholtz-Gemeinschaft oder die überregional tätigen Ombudspersonen der Deutschen Forschungsgemeinschaft ("Ombudsman für die Wissenschaft") zu kontaktieren - möglichst mit konkreten Belegen der Vorwürfe (z.B. E-Mails, Forschungsdaten, etc.) - selbstverständlich, ohne sich bei deren Beschaffung strafbar zu machen.
Kontakt aufnehmen
Die Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT
OmbudspersonenUnterstützung suchen
Am KIT stehen noch weitere Stellen zur Verfügung, die zur Einhaltung der Regelungen guter wissenschaftlicher Praxis beraten:
- Allgemeine Anfragen rund um die Themen GWP und (Forschungs)Ethik beantwortet das Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze
- Die erste Anlaufstelle für Studierende sind die Studiendekan*innen der jeweiligen Fakultäten sowie die Fachschaften.
- In der Promotionsphase stehen die Ombudspersonen für Promovierende sowie Betreuende am KIT als Ansprechpersonen bei Konflikten oder Streitfällen zur Verfügung.
- Verstöße gegen geltendes Recht, die Leitlinien für die Ethischen Grundätze des KIT oder Hinweise auf Korruption können bei der Stabsstelle Compliance gemeldet werden.