Fehlverhalten melden

Liegt ein Verdacht auf (schweres) wissenschaftliches Fehlverhalten vor, sind die lokalen Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die zentrale Ombudsperson der Helmholtz-Gemeinschaft oder die überregional tätigen Ombudspersonen der Deutschen Forschungsgemeinschaft ("Ombudsman für die Wissenschaft") zu kontaktieren - möglichst mit konkreten Belegen der Vorwürfe (z.B. E-Mails, Forschungsdaten, etc.) - selbstverständlich, ohne sich bei deren Beschaffung strafbar zu machen.

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Die Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT

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Am KIT stehen noch weitere Stellen zur Verfügung, die zur Einhaltung der Regelungen guter wissenschaftlicher Praxis beraten: