Die Ombudspersonen und ihre Aufgaben

Die beiden lokalen Ombudspersonen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wurden vom KIT-Senat als Vertrauenspersonen für alle Mitglieder und Angehörigen des KIT bestellt. Die Ombudspersonen beraten zu Fragen bezüglich guter wissenschaftlicher Praxis sowie in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie sind außerdem mit der Aufgabe betraut, in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ein Vorverfahren nach § 21 der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT durchzuführen.

Die Ombudspersonen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind als Vertrauenspersonen bestellt und weisungsunabhängig, d.h. sie unterstehen in Ihrer Ombudsarbeit nicht der Weisungsbefugnis von Vorgesetzten aus dem KIT und können daher unabhängig und selbstständig agieren. Während ihrer Amtszeit dürfen sie deshalb auch nicht Mitglied eines zentralen Leitungsgremiums des KIT sein. Durch diese strukturelle Entflechtung wird ermöglicht, dass die Ombudspersonen die Grundsätze für ein ein faires und vertrauliches Verfahren in der Ermittlung von wissenschaftlichem Fehlverhalten einnehmen können.

Das Verfahren bei Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis ist in Teil II der Satzung ausführlich beschrieben.

 

Ombudspersonen
Name Institut Ombudsperson am Kontakt
Institut für Angewandte und Numerische Mathematik Campus Süd ombudsperson-cs does-not-exist.gwp kit edu
Institut für Prozessdatenverarbeitung und Elektronik Campus Nord ombudsperson-cn does-not-exist.gwp kit edu